FAQ: Sie fragen – wir antworten
Allgemeine Versicherungsfragen
Höherer Selbstbehalt auf Originalpräparaten
Frage : Was gilt bezüglich der Kostenbeteiligung beim Medikamentenbezug?
Antwort : Der Bundesrat hat beschlossen, dass der Selbstbehalt von 10 auf 20 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten erhöht wird, wenn ein Originalpräparat anstatt eines entsprechenden Generikums abgegeben wird. Die Erhöhung dieses Selbstbehaltes ist eine von mehreren Massnahmen, mit denen die Kostensteigerungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedämpft werden sollen. Im Bereich der Arzneimittel will der Bundesrat damit eine vermehrte Verschreibung und Abgabe preisgünstiger Generika erreichen, wo immer dies möglich und medizinisch vertretbar ist. Trotz des Bundesratsbeschlusses sind wichtige Fragen zur Umsetzung noch ungeklärt. Aus diesem Grunde befinden wir uns zur Zeit in einer Übergangssituation. Sobald alle relevanten Fragen zur neuen Selbstbehaltsregelung geklärt sind, werden wir diese einführen und unsere Versicherten umgehend orientieren.
Kosten bei den Medikamenten einzusparen
Frage : Kann ich dazu beitragen, Kosten bei den Medikamenten einzusparen (Versandapotheke)?
Antwort : Die Versandapotheke Zur Rose AG, mit Sitz in Frauenfeld ist ein hochmoderner, leistungsfähiger Logistikspezialist für zuverlässigen und Kosten sparenden Medikamentenversand. Die verordneten Medikamente werden ihnen bequem, günstig, schnell und sicher nach Hause geschickt. Durch den Medikamentenversand sparen sie die Apotheker- und Patientenpauschale. Sie erhalten auf Generika bis zu 10 % und auf Originalpräparate bis zu 5 % Rabatt und bekommen ihre Medikamente portofrei zugestellt.
Generika
Frage : Was sind Generika-Medikamente?
Antwort : Ein Generikum unterscheidet sich gegenüber dem Original nur im Preis. Diese Medikamente kosten im Schnitt 30 % weniger als Originalpräparate. Generika sind Medikamente, die bezüglich Zusammensetzung und Wirksamkeit zu Originalpräparaten absolut gleichwertig sind. Hersteller von Generika werden an den identischen Qualitätsstandards gemessen wie die Produzenten von Originalpräparaten. Bevor ein Generikum auf den Markt kommt, muss der Hersteller gegenüber dem Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic nachweisen, dass es mit dem Originalmedikament austauschbar ist. Zu welchen Medikamenten gibt es bereits Generika? Das können Sie hier mit unserer Generika-Suchmaschine überprüfen.
Brillengläser/Kontaktlinsen
Frage : Wieviel wird an Brillengläser/Kontaktlinsen vergütet? Wird die gesetzliche Kostenbeteiligung in Abzug gebracht?
Antwort : Für die erste Brillen- /Kontaktlinsen-Verordnung wird ein ärztliches Rezept verlangt, spätere Anpassungen können beim Optiker erfolgen. Ab dem 19. Altersjahr wird aus der BASIS ein Beitrag von max. Fr. 180.—alle 5 Jahre, abzüglich Kostenbeteiligung ausgerichtet. An Sehhilfen bis zum 18. Altersjahr wird aus der BASIS ein jährlicher Beitrag von Fr. 180.— ausgerichtet. Die Xundheit vergütet zusätzlich aus den freiwilligen Zusatzversicherung bis zu Fr. 600.— an Brillengläser bzw. Kontaktlinsen.
Kieferorthopädische Behandlung/Zahnspange
Frage : Unser Kind benötigt eine kieferorthopädische Behandlung/Zahnspange. Wie sieht es mit der Kostenübernahme aus?
Antwort : Die kieferorthopädischen Behandlungen sind in der Regel keine Pflichtleistungen, ausser die Fehlstellung ist einem Unfall oder einer schweren Erkrankung des Kausystems zuzuschreiben. Handelt es sich nicht um eine Pflichtleistung, so vergütet die Xundheit aus den freiwilligen Zusatzversicherungen äusserst grosszügige Leistungen bis Fr. 15'000.--. Voraussetzung für die Leistung ist die Vorlage einer Diagnose, der vorgesehenen Behandlungsmittel und eines Kostenvoranschlags.
Schwangerschaft
Frage : Ich bin schwanger? Wie muss ich betreffend Versicherungsabschluss für das Baby vorgehen?
Antwort : Am besten, Sie melden Ihr Baby möglichst früh bei der Xundheit an. Denn bei einer vorgeburtlichen Anmeldung garantiert Ihnen die Xundheit im Versicherungspaket STANDARD (Allgemeine Spitalabteilung ganze Schweiz) die vorbehaltslose Aufnahme ohne Risikoprüfung. Es stehen Ihnen folgende weitere Möglichkeiten zur Auswahl:
- Erweiterte Spitalleistungen und erweiterter Mutterschaftsschutz KOMFORT
- Sorgloser Spitaltaufenthalt in einer halbprivaten Abteilung und höhere Leistungsgrenzen HALBPRIVAT
- Mehr Flexibilität beim Aufenthalt im Spital durch die Wahl zwischen allgemeiner Abteilung, Halbprivat oder Privat sowie höhere Leistungsgrenzen FLEX
- Volle Deckung in der Privatabteilung in der ganzen Schweiz und erweiterten Leistungen PRIVAT
- Spitalauftenthalt in der Privatabteilung im Ausland und weiteren Zusatzleistungen GLOBAL
Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung
Frage : Ich gehe jährlich einmal zu meinem Frauenarzt für eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung. Wie häufig und in welchem Rahmen bezahlt mir meine Kasse an diese Untersuchungen einen Beitrag?
Antwort : Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) werden die ersten beiden Untersuchungen inklusive Krebsabstrich im Jahrsintervall und danach alle drei Jahre aus der BASIS (obligatorische Krankenpflegeversicherung) übernommen.
Pro Kalenderjahr sind in den freiwilligen Zusatzversicherungen der Xundheit (Allgemeiner Zusatz und Privat-Zusatz) die Kosten einer gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung zum KVG-Tarif versichert sofern im laufenden Kalenderjahr keine Leistungen aus der BASIS erbracht werden.
Behandlungen und Medikamente zu Lasten der Krankenversicherung (Auskunftspflicht)
Frage : Muss mich mein Arzt darüber informieren, wenn eine Behandlung oder ein Medikament nicht von der Kasse übernommen wird und muss auf der Rechnung diejenige Behandlung oder Medikament bezeichnet werden?
Antwort : Ja. Es ist eine Nebenpflicht des Arztes aufgrund seines Vertages mit den Patienten, diese sorgfältig und umfassend aufzuklären. So muss der Arzt den Patienten auch darauf aufmerksam machen, wenn die Kosten nicht oder nur teilweise aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Ebenfalls ist in den neuen TarMed-Verträgen geregelt, dass Nichtpflichtleistungen gemäss KVG speziell bezeichnet werden müssen
Komplementärmedizin / Alternativmedizin
Frage : Im Krankheitsfall bevorzuge ich persönlich die Alternativ- bzw. Komplementärmedizin. Welche Leistungen übernehmen die Krankenversicherungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)?
Antwort : Wie Sie alle sicherlich aus den Medien erfahren haben, werden ab dem 1. Juli 2005 Leistungen aus der OKP gestrichen. Nur noch die Akupunktur wird in Zukunft durch die Grundversicherung gedeckt sein. Diese Behandlung muss durch Ärzte oder Ärztinnen durchgeführt werden, welche eine anerkannte Weiterbildung in dieser Disziplin absolviert haben. Die Versicherten beteiligen sich mit der gesetzlichen Kostenbeteiligungen (Franchise und Selbstbehalt) an diesen Leistungen.
Nicht mehr bezahlt werden die Leistungen der Anthroposophischen Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie sowie der Traditionellen Chinesischen Medizin , wie das Eidg. Departement des Innern (EDI) am 13. Juni 2005 mitteilte. Die fünf Fachgebiete waren am 1. Juli 1999 befristet in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufgenommen worden.
Versicherten, die nur grundversichert sind, werden diese Leistungen ab 1. Juli 2005 nicht mehr aus der OKP vergütet. Xundheit wird die bis 30. Juni 2005 begonnenen Therapien allerdings noch bis Ende Dezember 2005 aus der OKP bezahlen, sofern der Arzt weiterhin nach Tarmed abrechnet. Spätestens ab 2006 benötigen Sie für Alternativmedizin jedoch eine Zusatzversicherung .
Falls Sie noch keine allgemeine oder private Zusatz-Versicherung abgeschlossen haben, werden wir Sie gern beraten: .
Telefonisch über 041 227 77 77
oder per E-Mail:
Reglementarische Leistungen der Xundheit in der Alternativmedizin
Frage : Welche alternativen Behandlungsformen übernimmt die Xundheit. Bei welchem Therapeuten oder welcher Therapeutin darf ich mich behandeln lassen?
Antwort : Die Xundheit übernimmt im Bereich der Alternativmedizin sehr umfassende und weitreichende Leistungen, sofern bei der Xundheit eine freiwillige Zusatzversicherung (allgemeine oder private Zusatz- Versicherung) abgeschlossen wurde. Dann beteiligt sich die Xundheit an diversen alternativen Therapieformen wie beispielsweise Anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie und Phytotherapie usw.
Informieren Sie sich bei den Spezialistinnen und Spezialisten der Xundheit vorgängig über anerkannte Therapieformen und zugelassene Therapeutinnen und Therapeuten.
Detaillierte Angaben finden Sie auch in unseren Allgemeinen Versicherungsbestimmungen AVB
Fragen zu Xundheit HMO
Was bedeutet HMO?
"HMO" stammt aus dem Englischen, heisst "Health Maintenance Organisation" und versteht sich als Serviceorganisation im Dienste Ihrer Gesundheit.
Muss ich immer zuerst in die HMO Praxis, oder kann ich meinen Hausarzt kontaktieren?
Als HMO-Versicherten haben Sie sich bereit erklärt, grundsätzlich Behandlungen und Untersuchungen in der von Ihnen gewählten HMO Praxis durchzuführen oder sich an Dritte überweisen zu lassen. Das bedeutet, Sie wenden sich immer zuerst an Ihre HMO.
Was ist der versicherungstechnische Unterschied zwischen HMO und dem Hausarztsystem?
HMO: Wahl einer HMO Praxis, bis zu 20% Rabatt auf die gesetzliche Krankenpflegeversicherung.
Hausarztsystem: Wahl eines Hausarztes, bis zu 14% Rabatt auf die gesetzliche Krankenpflegeversicherung.
HMO-Modell: Beitritt und Austritt:
Auf den Beginn jedes Kalendermonats kann man das HMO-Modell abschliessen.
Unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kann man jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres aus dem HMO-Modell austreten.
Haben Sie weitere Fragen zu den CENTRAMED- oder Sanacare-Praxen?
www.centramed.ch
www.sanacare.ch
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