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Obligatorische Unfallversicherung UVG

Damit die Pflicht zur guten Sache wird.

Gemäss dem Unfallversicherungsgesetz UVG müssen alle Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer/Innen obligatorisch gegen Unfall versichern. Angestellte mit mindestens 8 Arbeitsstunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber sind auch bei Freizeitunfällen (Nichtbetriebsunfall) geschützt. Versichert sind alle gesetzlich garantierten Leistungen bei Berufs- und Nichtberufsunfall sowie bei Berufskrankheiten. Selbständigerwerbende und deren Familienmitglieder können sich freiwillig versichern lassen.

Die versicherten Leistungen in Kürze:

  • 80 % Taggeld des versicherten Verdienstes ab dem 3. Tag nach Unfall
  • Pflegeleistungen (ambulante Behandlung durch Arzt, stationäre Behandlung in der allgemeinen Spitalabteilung)
  • Reise-, Transport- und Rettungskosten
  • Invaliden-/Hinterlassenrenten
Download Obligatorische Unfallversicherung UVG


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