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Obligatorische Unfallversicherung UVG
Damit die Pflicht zur guten Sache wird.
Gemäss dem Unfallversicherungsgesetz UVG müssen alle Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer/Innen obligatorisch gegen Unfall versichern. Angestellte mit mindestens 8 Arbeitsstunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber sind auch bei Freizeitunfällen (Nichtbetriebsunfall) geschützt. Versichert sind alle gesetzlich garantierten Leistungen bei Berufs- und Nichtberufsunfall sowie bei Berufskrankheiten. Selbständigerwerbende und deren Familienmitglieder können sich freiwillig versichern lassen.
Die versicherten Leistungen in Kürze:
- 80 % Taggeld des versicherten Verdienstes ab dem 3. Tag nach Unfall
- Pflegeleistungen (ambulante Behandlung durch Arzt, stationäre Behandlung in der allgemeinen Spitalabteilung)
- Reise-, Transport- und Rettungskosten
- Invaliden-/Hinterlassenrenten
Bitte kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!
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Prämien-Garantie |
Keine unterjährigen Prämienerhöhungen im Jahr 2010. |
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