Unfallausschluss BASIS
Erwerbstätige, die mindestens 8 Stunden pro Woche
bei der gleichen Arbeitgeberin resp. beim gleichen Arbeitgeber
arbeiten und somit unfallversichert sind,
können die Unfalldeckung in der BASIS sistieren.
Pensionierte können gemäss Gesetz (KVG)
die Unfall-Deckung nicht ausschliessen.
Der Antrag auf Unfallausschluss ist nur rechtsgültig,
wenn durch die Arbeitgeberein resp. Arbeitgeber bestätigt wird,
dass die/der versicherte obligatorisch gegen Berufs- (BU)
und Nichtberufsunfälle (NBU) versichert ist
(der Antrag bedarf eines Stempels und
einer Unterschrift des Arbeitgebers).
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